Full text : 2000 (0044)

3572

Ordnung für die Hochschulbibliothek der
Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Vom 21. Juni 2000

Der Senat der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes hat
in seiner Sitzung am 12. Juli 2000 auf Grund des 8 28 Abs. 3 des Gesetzes
über die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (Fachhochschulgesetz
 - FhG) in der Fassung des am 01. August 1999 in Kraft
getretenen Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze
 und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften
(2. Hochschulrechtsänderungsgesetz) vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 1014)
folgende Ordnung erlassen, die hiermit verkündet wird:

51
HTW-Bibliothek

Gemäß 8 28 Abs. 7 des Gesetzes über die Hochschule für Technik und
Wirtschaft des Saarlandes ist die Hochschulbibliothek eine zentrale Einrichtung.
 Sie umfasst den gesamten Bestand der Hochschule an Literatur
und Informationsmitteln.

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Aufgaben

(1) Die Hochschulbibliothek betreut und unterstützt Studium, Lehre, angewandte
 Forschung und Hochschulverwaltung durch Dienstleistungen im
Bereich der Literatur- und Informationsversorgung.

(2) Die Hochschulbibliothek ist zuständig für:

a) Erwerbung, Erschließung und Bereitstellung von Literatur.
b) Bereitstellung von Bibliographien, Nachschlagewerken und sonstigen
Informationsmitteln.
Erstellung eines Gesamtkatalogs aller im Hochschulbereich vorhandenen
 Bücher, Zeitschriften und anderer Informationsträger mittels EDV.
d) Erfüllung der in der Verwaltungs- und Benutzungsordnung festgelegten
Aufgaben.

83
Benutzung

Die Benutzung ist in einer Verwaltungs- und Benutzungsordnung geregelt
            
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