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V. Schlussbestimmungen
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Inkrafttreten, Übergangsregelungen
(1) Diese Studienordnung für den Diplomstudiengang System- und
Elektrotechnik tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Dienstblatt der
Hochschulen des Saarlandes in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf
Studierende, die vor Inkrafttreten das Studium der Elektrotechnik begonnen
haben.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Studienordnung tritt gleichzeitig die
Studienordnung für den Diplomstudiengang Elektrotechnik vom 19. Oktober
1998 (Dienstbl. S. 267) außer Kraft, vorbehaltlich der Regelung in Absatz
1 Satz 2.
(3) Studierende im ersten Studienabschnitt des Studiengangs Elektrotechnik
können auf Antrag das Studium im zweiten Studienabschnitt nach
dieser Ordnung fortsetzen.
Saarbrücken, 21.08.2000
Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. Günter Hönn