wg
e) Messtechnik Il, V4 Ü2, 9 Leistungspunkte
f) Modellierung und Simulation |/Il, V4 Ü2, 9 Leistungspunkte
g) Leistungselektronik I/II, V4 Ü2, 9 Leistungspunkte
h) Mikrosensorik I/!l, V4 Ü2, 9 Leistungspunkte
Gruppe 2 (12 Leistungspunkte)
a) Höhere Technische Mechanik, V3 Ü1, 6 Leistungspunkte
b) Höhere Konstruktionsiehre, V2 Ü2, 6 Leistungspunkte
c) Quantenphysik, V4, 6 Leistungspunkte
d) Festkörperphysik V4, 6 Leistungspunkte
e) Funktionswerkstoffe, V4, 6 Leistungspunkte
f) Polymerwerkstoffe, V4, 6 Leistungspunkte
g) Glas und Keramik, V4, 6 Leistungspunkte
2. Vorlesungen mit (gegebenenfalls) Übungen als Wahlveranstaltung aus
dem gesamten Lehrangebot der Universität, mindestens 8 SWS. 12
Leistungspunkte.
3. drei Praktika aus Pflichtfächern und/oder aus Wahlpflichtfächern der
Gruppe 1 der gewählten Vertiefungsrichtung nach Nr. 1, jeweils P4, 12
Leistungspunkte.
IV. Studienplan
Studienplan
(1) Der Dekan/die Dekanin der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät
II erstellt auf der Grundlage dieser Ordnung einen Studienplan, der in
geeigneter Form bekanntgegeben wird.
(2) Der Studienplan enthält nähere Angaben zu den einzelnen Lehrveranstaltungen
und eine Empfehlung für einen zweckmäßigen Aufbau des
Studiums
(3) Der Studienplan geht davon aus, dass das Studium in einem Winter-Veriesier
begonnen wird und in jedem Wintersemester begonnen werden
ann.