(2) Die Diplomprüfung im Hauptfach findet studienbegleitend statt. Die
Prüfungsleistungen werden in den folgenden Lehrveranstaltungen
arbracht:
1. Syntax und Morphologie
Vorlesung Grammatiktheorie (4 SWS)
Haupt- oder Projektseminar (2 SWS)
2. Semantik und Diskurs
Vorlesung Semantik (4 SWS)
Haupt- oder Projektseminar (2 SWS)
3. Weitere Lehrveranstaltungen aus den Gebieten 1 und 2
Vorlesungen und/oder Seminare (4 SWS)
4. Programmierkurs (4 SWS)
5. Künstliche Intelligenz
Vorlesung: Einführung in die Künstliche Intelligenz (6 SWS)
6. Softwareprojekt (8 SWS)
7. Weitere computerlinguistische Lehrveranstaltungen
Vorlesungen, Seminare, Programmierkurse (insgesamt 8 SWS)
(3) Prüfungsleistung für Vorlesungen und Programmierkurse ist eine Aufsichtsarbeit
oder eine andere in 8 5 Abs. 2 Satz 1 genannte Prüfungsleistung.
Prüfungsleistungen für Hauptseminare sind dokumentierte Seminarvorträge
und/oder Hausarbeiten. Prüfungsleistungen für Projektseminare
sind Software-Dokumentationen und/oder Hausarbeiten.
(4) Die unter Absatz 2 aufgeführten Prüfungsleistungen enthalten zwei
Hauptseminare und ein Projektseminar. Die Leistungspunkte der Hauptseminare
betragen das zweifache der SWS . Prüfungsleistungen im Umfang
von 18 SWS sind aus der anwendungsorientierten Sprachverarbeitung
zu erbringen.
(5) Die in Absatz 2 Nr. 7 genannten Prüfungsleistungen bedürfen einer
Genehmigung des Prüfungsausschusses, wenn sie außerhalb der Fachfichtung
Allgemeine Linguistik absolviert werden. Die Genehmigung ist
Spätestens 4 Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit im Prüfungssekreariat
einzuholen.
(6) In der Diplomprüfung im Ergänzungsfach werden Lehrveranstaltungen
im Umfang von bis zu 8 SWS geprüft. Die Gewichtung der Diplomprüfung
im Ergänzungsfach beträgt 8 Leistungspunkte.