dabei ausgeschlossen. Bei nicht bestandener Prüfung wird die Prüfungsleistung
bewertet mit:
5 = nicht ausreichend.
(2) Bei der Zusammenfassung von Teilfachprüfungen zu einer Fachprüfung
wird eine Fachnote gebildet. Aus den Fachnoten der Diplom-Vorprüfung
und denen der Diplomprüfung, zusammen mit der Note der Diplomarbeit,
wird jeweils eine Gesamtnote gebildet. In diesen Fällen wird jeweils
das mit den Leistungspunkten der Prüfungsleistungen und — im Fall der
Diplomprüfung — mit den Leistungspunkten der Diplomarbeit gewichtete
arithmetische Mittel gebildet. Bei diesen Mittelwerten wird nur die erste
Stelle hinter dem Komma ohne Rundung berücksichtigt. Die so gebildeten
Noten lauten bei einem Mittelwert:
bis 1,5 : sehr gut,
von 1,6 bis 2,5: gut.
von 2,6 bis 3,5 : befriedigend,
von 3,6 bis 4.0 : ausreichend.
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Prüfungszeitbegrenzung und Wiederholung von Prüfungen
(1) Zur Notenverbesserung kann eine bestandene Fachprüfung der
Diplom-Vorprüfung bis zum Ende des Prüfungszeitraums des 6. Fachsemesters
und eine bestandene Fachprüfung der Diplomprüfung bis zum
Ende des Prüfungszeitraums des 11. Fachsemesters jeweils einmal wiederholt
werden.
(2) Eine Fachprüfung der Diplom-Vorprüfung, die bis zum Prüfungszeitraum
des 6. Semesters und eine Fachprüfung der Diplomprüfung, die
bis zum Prüfungszeitraum des 11. Fachsemesters nicht erstmals unternommen
worden ist. gilt als nicht bestanden.
(3) Eine nicht bestandene Prüfung, die Teil der Diplom-Vorprüfung ist, kann
nach dem Prüfungszeitraum des 6. Fachsemesters in der Regel nur noch
einmal wiederholt werden. Eine nicht bestandene Prüfung, die Teil der
Diplomprüfung ist, kann nach dem Prüfungszeitraum des 11. Fachsemesters
in der Regel nur noch einmal wiederholt werden.
(4) Die Regelungen der Absätze 1 bis 3 gelten auch für eine Teilfachprüfung.