Full text : 2000 (0044)

Monats nach der Prüfung den Kandidaten/Kandidatinnen bekannt gegeben
 und beim Prüfungssekretariat aktenkundig gemacht.

(8) Prüfungsleistungen können in englischer Sprache erbracht werden. Bei
Einvernehmen aller an der Prüfung Beteiligten können auch weitere
Fremdsprachen zugelassen werden.

(9) Macht ein Kandidat/eine Kandidatin durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft,
 dass er/sie wegen ständiger gesundheitlicher Behinderung nicht in
der Lage ist, die Prüfungsleistung ganz oder teilweise in der vorgesehenen
Form zu erbringen, soll der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses
gestatten, dass gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form
erbracht werden.

(10) Auf Antrag ermöglicht der Prüfungsausschuss die Inanspruchnahme
der gesetzlichen Mutterschutzfristen, der Fristen des Erziehungsurlaubs
und die Berücksichtigung von Familienpflichten (Erziehung eines minderjährigen
 Kindes sowie die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger).

(11) Studienleistungen, durch die unbenotete Leistungspunkte erworben
werden, bestehen in der erfolgreichen Teilnahme an Wahlfachveranstaltungen
 und Praktika. Die Anzahl der Leistungspunkte beträgt bei
Praktika das Dreifache der Anzahl der Semesterwochenstunden.
(12) Die Bedingungen für die Vergabe der Leistungspunkte werden zu
Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung festgeleat.:

(13) Eine bestimmte Prüfungs- oder Studienleistung führt höchstens einmal
 zum Erwerb von Leistungspunkten, auch wenn sie mehrmals erbracht
wird.

56
Bewertung von Prüfungsleistungen

(1) Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen
 Prüfern/Prüferinnen festgesetzt. Genügt die Prüfungsleistung für das
Bestehen der Prüfung, wird sie mit einer der folgenden Noten bewertet:

1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung,
2 = gut = eine überdurchschnittliche Leistung,
3 = befriedigend = eine durchschnittliche Leistung,
4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel den Anforderungen
genüat.

Zur differenzierten Bewertung können durch Erniedrigen oder Erhöhen der
Note um 0.3 Zwischenwerte gebildet werden: die Noten 0,7 und 4.3 sind
            
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