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Ergebnis der Diplom-Vorprüfung
(1) Die Diplom-Vorprüfung ist bestanden, wenn jede der 16 Prüfungsleistungen
im Hauptfach und die Diplom-Vorprüfung im Ergänzungsfach gem.
8 11 Abs. 4 bestanden sind.
(2) Die Gesamtnote der Diplom-Vorprüfung ist der gewichtete Mittelwert
aus den Noten der Prüfungsleistungen im Hauptfach und der Diplom-Vorprüfung
im Ergänzungsfach. Die Gewichtung entspricht der Leistungspunktezahl.
Die mit „bestanden“ anerkannten Prüfungsleistungen (& 6
Abs. 5) gehen nicht in die Gesamtnote ein.
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Zeugnis
(1) Über die bestandene Diplom-Vorprüfung ist innerhalb von vier Wochen
ein Zeugnis auszustellen, das die in den Prüfungsleistungen erzielten
Noten, deren Gewichtung und die Gesamtnote enthält. Das Zeugnis ist
vom/von der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
Es trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht
worden ist.
(2) Ist die Diplom-Vorprüfung nicht bestanden, so erteilt der/die Vorsitzende
des Prüfungsausschusses dem Kandidaten/der Kandidatin hierüber
einen schriftlichen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung
zu versehen ist.
(3) Hat der Kandidat/die Kandidatin die Diplom-Vorprüfung nicht bestanden,
wird ihm/ihr auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise
vom Prüfungsausschuss eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt,
die die erbrachten Prüfungsleistungen und deren Noten sowie die zur
Diplom-Vorprüfung noch fehlenden Prüfungsleistungen enthält und die
erkennen lässt, dass die Diplom-Vorprüfung nicht bestanden ist.
ll. Diplomprüfung
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Ziel und Umfang der Diplomprüfung
(1) Die Diplomprüfung besteht aus studienbegleitenden Prüfungsleistungen
in den Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen im Hauptfach, der
Diplomprüfung im Ergänzungsfach und der Diplomarbeit.