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(2) Der Studienplan enthält nähere Angaben zu den einzelnen Lehrveranstaltungen
und eine Empfehlung für einen zweckmäßigen Aufbau des
Studiums.
(3) Der Studienplan geht davon aus, dass das Studium in einem Wintersemester
begonnen wird und in jedem Wintersemester begonnen werden
kann.
V. Schlussbestimmung
6
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken, 8. September 2000
Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. Günter Hönn