Full text : 2000 (0044)

rs Sp

(2) Der Studienplan enthält nähere Angaben zu den einzelnen Lehrveranstaltungen
 und eine Empfehlung für einen zweckmäßigen Aufbau des
Studiums.

(3) Der Studienplan geht davon aus, dass das Studium in einem Wintersemester
 begonnen wird und in jedem Wintersemester begonnen werden
kann.

V. Schlussbestimmung

6
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft.

Saarbrücken, 8. September 2000

Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. Günter Hönn
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.