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Studienordnung
für den Diplomstudiengang Computer- und
Kommunikationstechnik
Vom 25, Mai 2000
Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von 8 66 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (UG — Universitätsgesetz) in der Fassung
des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982) folgende
Studienordnung für den Diplomstudiengang Computer- und Kommunikationstechnik
erlassen, die hiermit verkündet wird.
Allgemeine Bestimmungen
81 Ziele und Gliederung des Studiums
ll. Erster Studienabschnitt
$&2 Lehrveranstaltungen und Studienfächer
NL Zweiter Studienabschnitt
$ 3 Lehrveranstaltungen und Studienfächer
N Studienplan
$4 Studienplan
V Schlussbestimmungen
85 Inkrafttreten
|. Allgemeine Bestimmungen
$1
Ziel und Gliederung des Studiums
(1) Diese. Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums im
Diplomstudiengang Computer- und Kommunikationstechnik auf der
Grundlage der Prüfungsordnung für diesen Studiengang.