Diplomarbeit
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(1) Die Diplomarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die unter Anleitung
ausgeführt wird. Sie soll zeigen, dass der Kandidat/die Kandidatin in der
Lage ist, in einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Gebiet der
Informatik oder Elektrotechnik nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten
und die Ergebnisse verständlich darzulegen.
(2) Die Diplomarbeit kann auch in englischer‘ Sprache oder mit Zustimmung
des Prüfungsausschusses in einer anderen Fremdsprache verfasst
werden.
(3) Das Thema der Diplomarbeit kann von jedem/jeder Professor/Professorin,
Hoschuldozenten/Hochschuldozentin, entpflichteten oder in den
Ruhstand versetzten Professor/Professorin, Honorarprofessor/Honorarprofessorin,
Privatdozenten/Privatdozentin oder außerplanmäßigen Professor/Professorin
der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät | oder
Il, oder in der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät | oder Il kooptierten
Professor/Professorin vergeben werden.
(4) Das Thema der Diplomarbeit und der Zeitpunkt der Ausgabe sind beim
Prüfungssekretariat aktenkundig zu machen.
(5) Die Bearbeitungszeit für eine Diplomarbeit nach 8 14 Abs. 1 Ziffer 8
kann in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden, höchstens
jedoch um insgesamt drei Monate. Über eine Verlängerung entscheidet
der/die Vorsitzende des Prüfunagsausschusses.
(6) Das Thema der Diplomarbeit kann von dem Kandidaten/der Kandidatin
nur einmal und nur innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit
zurückgegeben werden.
(7) Die Diplomarbeit ist fristgerecht in vier Exemplaren beim Prüfungssekretariat
einzureichen; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen.
Wird die Diplomarbeit nicht fristgerecht eingereicht, gilt sie als mit “nicht
ausreichend” bewertet. Bei Einreichung der Arbeit hat der Kandidat/die
Kandidatin schriftlich zu versichern, dass er/sie die Arbeit selbstständig
verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel
benutzt hat.
(8) Die Diplomarbeit wird in der Regel von zwei Prüfern/Prüferinnen bewertet.
Die Person, die nach Absatz 2 das Thema der Diplomarbeit festgelegt
hat, ist zum. Prüfer/zur Prüferin zu bestellen. Ein Prüfer/eine Prüferin muss
Professor/Professorin der Naturwissenschaftlich-Technischen Falultät |
oder II sein.