Full text : 2000 (0044)

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dabei ausgeschlossen. Bei nicht bestandener Prüfung wird die Prüfungsleistung
 bewertet mit:
5 = nicht ausreichend.

(2) Bei der Zusammenfassung von Teilfachprüfungen zu einer Fachprüfung
 wird eine Fachnote gebildet. Aus den Fachnoten der Diplom-Vorprüfung
 und denen der Diplomprüfung, zusammen mit der Note der
Diplomarbeit, wird jeweils eine Gesamtnote gebildet. In diesen Fällen wird
jeweils das mit den Leistungspunkten der Prüfungsleistungen und — im Fall
der Diplomprüfung — mit den Leistungspunkten der Diplomarbeit gewichtete
 arithmetische Mittel gebildet. Bei diesen Mittelwerten wird nur die erste
Stelle hinter dem Komma ohne Rundung berücksichtigt. Die so gebildeten
Noten lauten bei einem Mittelwert:
bis 1,5: sehr gut,
bis 2,5: gut,
bis 3,5 : befriedigend,
bis 4,0 : ausreichend.

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Wiederholung von Prüfungen

(1) Zur Notenverbesserung kann eine bestandene Fachprüfung der
Diplom-Vorprüfung bis zum Ende des Prüfungszeitraums des 6. Fachsemesters
 und eine bestandene Fachprüfung der Diplomprüfung bis zum
Ende des Prüfungszeitraums des 11. Fachsemesters einmal wiederholt
werden.

(2) Eine nicht bestandene Prüfung, die Teil der Diplom-Vorprüfung ist, kann
nach dem Prüfungszeitraum des 6. Fachsemesters in der Regel nur noch
einmal wiederholt werden. Eine nicht bestandene Prüfung, die Teil der
Diplomprüfung ist, kann nach dem Prüfungszeitraum des 11. Fachsemesters
 in der Regel nur noch einmal wiederholt werden.

(3) Soweit nicht in einem Prüfungszeitraum mehrere Termine angeboten
werden, kann eine Prüfung In der Regel erst nach Wiederholung der entsprechenden
 Lehrveranstaltung wiederholt werden.

(4) Die Regelungen der Absätze 1 bis 3 gelten auch für eine Teilfachprüfung.


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Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen _

(1) Studien- und Prüfungsleistungen in verwandten Studiengängen an
einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule in der Bundes-
            
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