Full text : 2000 (0044)

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chen Angelegenheit des Prüfungsausschusses. Sofern sie nicht im öffentlichen
 Dienst stehen, sind sie durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende zur
Verschwiegenheit zu verpflichten.

(9) Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses ist das Prüfungssekretaritat.
Es legt für jeden Kandidaten/jede Kandidatin eine Prüfungsakte an, in der
die Anmeldungen zu Prüfungen und die Bewertungen aller Studien- und
Prüfungsleistungen vermerkt werden.

S4
Prüfer/Prüferinnen und Beisitzer/Beisitzerinnen

(1) Der Prüfungsausschuss oder in seinem Auftrag der/die Vorsitzende
bestellt die Prüfer/ Prüferinnen und die Beisitzer/Beisitzerinnen.

(2) Zu Prüfern/Prüferinnen sind für das jeweilige Prüfungsgebiet zuständige
 Professoren/Professorinnen, Hochschuldozenten/Hochschuldozeninnen,
 entpflichtete oder in den Ruhestand versetzte Professoren/Professorinnen,
 Honorarprofessoren/Honorarprofessorinnen, Privatdozenten/
Privatdozentinnen, außerplanmäßige Professoren/Professorinnen sowie in
der Naturwissenschaftlich- Technischen Fakultät | oder II kooptierte Professoren/Professorinnen
 zu bestellen. In besonderen Fällen können wissenschaftliche
 Assistenten/Assistentinnen, wissenschaftliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen,
 Lehrbeauftragte für den Bereich des Lehrauftrags und Professoren/Professorinnen
 anderer Hochschulen zu Prüfern/Prüferinnen bestellt
 werden.

(3) Zum Beisitzer/zur Beisitzerin darf nur ein Mitglied der Universität
bestellt werden, das die Diplomprüfung im Studiengang Computer- und
Kommunikationstechnik an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule
 oder eine gleichwertige Prüfung abgelegt hat.

(4) Prüfer/Prüferinnen und Beisitzer/Beisitzerinnen unterliegen der Amtsverschwiegenheit.
 Soweit sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie
durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses zur
Verschwiegenheit zu verpflichten.

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Prüfungen und Prüfungsleistungen

(1) Die Diplom-Vorprüfung besteht aus mehreren Fachprüfungen. Die
Diplomprüfung. besteht aus mehreren Fachprüfungen und der Diplomarbeit.

            
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