Full text : 2000 (0044)

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Leistungsnachweise

Soweit in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen und durch das
Zwischenprüfungsverfahren nichts anderes bestimmt ist, erfolgt die Erteilung
 von Leistungsnachweisen auf Grund erfolgreicher Teilnahme an
Lehrveranstaltungen. Erfolgreiche Teilnahme liegt vor, wenn über die
regelmäßige Anwesenheit (wenigstens 85prozentige Präsenz) hinaus mit
mindestens ausreichend bewertete Fertigkeiten und Kenntnisse durch
mindestens eine Klausur, eine mündliche Prüfung, ein Referat oder eine
andere nachprüfbare Leistung nachgewiesen werden.

Ss 10

Teilnehmerzahlen bei Lehrveranstaltungen

Art und Charakter bestimmter Lehrveranstaltungen können Teilnehmerzahlbeschränkungen
 erforderlich machen. In der Regel liegt die maximale
Teilnehmerzahl bei Einführungsveranstaltungen sowie Kursen und Übungen
 bei 25, bei Exkursionen zwischen 15 und 20 sowie bei Projektstudien
und Geländepraktika zwischen 12 und 15. Bei Kursen zur Geoinformatik
und Laborkursen richtet sich die Teilnehmerzahl nach den zur Verfügung
stehenden Arbeitsplätzen.

8 11

Studienpläne

(1) Auf der Grundlage dieser Studienordnung werden die Studienpläne von
der Dekanin / dem Dekan aufgestellt und in geeigneter Form bekannt
gegeben.

(2) Die Studienpläne konkretisieren das nach der A SETTMOHUT En
währleistende Lehrangebot und enthalten nähere Angaben ü N Pen zei
lichen Verlauf, den Gegenstand, die Art und den Umfang der Leh
staltungen.

8 12
Studienberatung

(1) Die Studienberatung in den Lehramtsstudiengängen wird im Zusam-Menwirken
 von Fakultät und Zentrum für Lehrerbildung geregelt.
            
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