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Studienordnung der Studiengänge Geographie
für die Lehrämter an Hauptschulen und Gesamtschulen,
Realschulen und Gesamtschulen,
Gymnasien und Gesamtschulen sowie beruflichen Schulen
Vom 25. Mai 2000
Die Universität hat aufgrund von & 66 des Gesetzes über die Universität
des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in der Fassung des Gesetzes
Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze und zur Änderung
anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
vom 23. Juni 1999 (Amtsblatt S. 982) folgende Studienordnung
der Studiengänge Geographie für die Lehrämter an Hauptschulen
und Gesamtschulen, Realschulen und Gesamtschulen, Gymnasien und
Gesamtschulen sowie beruflichen Schulen erlassen, die hiermit verkündet
wird.
8 1 Geltungsbereich
S 2 Regelstudienzeit
3 3 Studienbeginn
4 Ziel des Studiums
5 Inhalte des Studiums
6 Aufbau und Umfang des Studiums, Studienabschnitte
‚7 Lehrinhalte des 1. Studienabschnittes (Pflichtveranstaltungen)
8 Lehrinhalte des 2. Studienabschnittes (Pflichtveranstaltungen)
. 9 Leistungsnachweise
3 10 Teilnehmerzahlen bei Lehrveranstaltungen
8 11 Studienpläne
8 12 Studienberatung
8 13 Schlussbestimmung
81
Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der staatlichen
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Lehrämter an Hauptschulen
und Gesamtschulen, Realschulen und Gesamtschulen, Gymnasien: und
Gesamtschulen sowie beruflichen Schulen Ziel. Inhalt und Aufbau des