V. Schluss- und Übergangsbestimmungen
Inkrafttreten
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(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft. Sie ersetzt die bisherige
Studienordnung für den Diplomstudiengang Konstruktions- und Fertigungstechnik
vom 11. Mai 1990 (Dienstbl. 1991, S. 40).
(2) Diese Studienordnung ist verbindlich für alle Studierenden, die nach
dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens mit dem Studium der Produktionstechnik
beginnen oder die Diplom-Vorprüfung im Studiengang Konstruktions- und
Fertigungstechnik bestehen.
(3) Für die Studierenden der Konstruktions- und Fertigungstechnik, die
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung einen Studienabschnitt
begonnen haben, gilt die bisherige Studienordnung für den Diplomstudiengang
Konstruktions- und Fertigungstechnik bis zur Beendigung des
begonnenen Studienabschnittes fort. längstens jedoch drei Jahre.
(4) Auf ihren Antrag hin können Studierende im Fall von Absatz 3 nach der
neuen Studienordnung studieren.
(5) Die nach der bisherigen Ordnung im Studiengang Konstruktions- und
Fertigungstechnik erbrachten Studienleistungen werden angerechnet.
Saarbrücken, den 28. August 2000
Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. G. Hönn