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Studienleistungen
(1) Nach der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Produktionstechnik
sind im zweiten Studienabschnitt folgende Nachweise über
Studienleistungen zu erbringen
1. ein Schein über die erfolgreiche Teilnahme an einer Einführung in die
Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure,
ein Schein über die erfolgreiche Teilnahme am Fach Wirtschaftsinformatik
Il,
3. ein Schein über die erfolgreiche Teilnahme am Laborpraktikum in jedem
der beiden gewählten Vertiefungspflichtfächer,
ein Schein über die erfolgreiche Teilnahme an einem produktionstechnischen
Seminar,
5. ein Schein über die erfolgreiche Teilnahme an einem nicht-technischen
Wahlpflichtfach,
ein Schein über den erfolgreichen Abschluss einer Studienarbeit. Die
Studienarbeit ist eine konstruktive, experimentelle oder theoretische
Projektarbeit aus einem produktionstechnischen Fachgebiet, die mit
einem Zeitaufwand von ca. 400 Stunden innerhalb von maximal sechs
Monaten anzufertigen ist.
2.
4.
B
(2) 8 4 Abs. 2 und 3 gelten entsprechand
V. Studienplan
$8
Studienplan
(1) Die Fakultät erstellt auf der Grundtage dieser Studienordnung einen
Studienplan, der vom Fakultätsrat beschlossen und in geeigneter Form
bekanntgegeben wird.
(2) Der Studienplan enthält nähere Angaben über die Art und den Umfang
der Lehrveranstaltungen sowie eine Empfehlung für einen zweckmäßigen
Aufbau des Studiums.
(3) Der Studienplan geht davon aus, dass das Studium in einem Winter-"
begonnen wird und in jedem Wintersemester begonnen werden
ann.