Diplomarbeit. Die Prüfungsleistungen finden studienbegleitend und in der
Regel am Ende der Vorlesungszeit des Semesters statt, in dem die betreffende
Veranstaltung gehalten wird oder unmittelbar danach. Termine für
Prüfungsleistungen sind dem Kandidaten/der Kandidatin mindestens zwei
Wochen vorher bekannt zu geben.
(2) Prüfungsleistungen sind mündliche Prüfungen, Aufsichtsarbeiten,
Hausarbeiten, dokumentierte Seminarvorträge, Projektarbeiten, namentlich
Implementierungen, sowie Kombinationen daraus. Die Form und
Dauer der Prüfungsleistung für eine Veranstaltung wird zu Beginn der
Veranstaltung bekannt gegeben. Bei Kombinationen ist deren Gewichtung
in Prozent anzugeben. Die Meldung zu einer Prüfungsleistung erfolgt spätestens
zwei Wochen vor deren Termin. Die Meldefrist wird zu Beginn der
Veranstaltung bekannt gegeben. Nach Ablauf der Meldefrist für die Prüfungsleistung
ist ein Rücktritt von der Veranstaltung nicht mehr möglich.
Für Seminarvorträge gibt es keine Meldepflicht.
(3) Macht ein Kandidat/eine Kandidatin glaubhaft, dass er/sie wegen länger
andauernder oder ständiger körperlicher Behinderung oder psychischer
Beeinträchtigung nicht in der Lage ist die Prüfungsleistung ganz
oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, soll der/die Vorsitzende
des Prüfungsausschusses gestatten, dass gleichwertige Prüfungsleistungen
in einer anderen Form erbracht werden.
(4) Mündliche Prüfungen dauern für jeden Kandidaten/jede Kandidatin
etwa 30 Minuten. Sie werden vor zwei Prüfern/Prüferinnen oder vor einem
Prüfer/einer Prüferin in Gegenwart eines sachkundigen Beisitzers/einer
sachkundigen Beisitzerin abgelegt, der/die die wesentlichen Gegenstände
und Ergebnisse der Prüfung protokolliert. Vor der Festsetzung der Note
hört der Prüfer/die Prüferin den Beisitzer/die Beisitzerin. Das Protokoll wird
von den Prüfern/Prüferinnen oder dem Prüfer/der Prüferin und dem Beisitzer/der
Beisitzerin unterschrieben. Bei mündlichen Prüfungen können
nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse Studierende des eigenen
Faches anwesend sein, sofern der Kandidat/die Kandidatin einverstanden
ist. Die Zulassung erstreckt sich nicht auf die Beratung und Bekanntgabe
des Prüfungsergebnisses.
(5) Schriftliche Prüfungsleistungen (Aufsichtsarbeiten, Hausarbeiten und
Implementierungen) werden von zwei sachkundigen Prüfern/Prüferinnen
bewertet. Aufsichtsarbeiten dauern in der Regel 90 bis 120 Minuten und
«önnen auf mehrere Termine aufgeteilt werden. Die Bearbeitungszeit für
Hausarbeiten und Implementierungen dauert in der Regel 12 Wochen. Das
Bewertungsverfahren für schriftliche Prüfungsleistungen soll 4 Wochen
nicht überschreiten.