Full text : 2000 (0044)

}

Prüferin die Diplomarbeit als „nicht ausreichend” (5,0) bewertet, so ist ein
weiterer Professor oder eine weitere Professorin der Fakultät mit produktionstechnischem
 Fachgebiet als Prüfer bzw. als Prüferin zu bestellen.

(4) Die Diplomarbeit muss innerhalb von drei Monaten bewertet werden.
(5) Die Note der Diplomarbeit ist der Durchschnitt der von den Prüfern/
Prüferinnen gegebenen Noten.

(6) Die Diplomarbeit gilt als mit „nicht ausreichend” (5,0) bewertet, wenn
nicht mindestens zwei Prüfer/Prüferinnen sie mit mindestens „ausreichend”
 bewertet haben.

26
Gesamtnote

(1) Die Gesamtnote der Diplomprüfung ist der gewichtete Mitlelwert der
Noten aus den Fachprüfungen und der Diplomarbeit. Die Noten haben folgende
 Gewichtungen:
Systemtheorie 1, II (Regelungstechnik)
Prozessautomatisierung !, II (Steuerungs- und Prozessmesstechnik)
Technische Thermodynamik II
Höhere Konstruktionslehre
Produktionssystematik

”

Technische Plastomechanik

Vertiefungspflichtfächer
Technische Wahlpflichtfächer
Diplomarbeit

je 4

ie

1

2

(2) Bei überragenden Leistungen mit einer Gesamtnote bis 1,2 wird das
Gesamturteil „mit Auszeichnung bestanden” erteilt.

827
Zeugnis

(1) Hat der Kandidat/die Kandidatin die Diplomprüfung bestanden, so
erhält er bzw. sie über die Ergebnisse ein Zeugnis. $ 18 gilt entsprechend.
(2) In das Zeugnis wird das Thema der Diplomarbeit aufgenommen.
            
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