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Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Zulassung zur Prüfung in jedem der beiden Vertiefungspflichtfächer
setzt voraus, dass der jeweils zugehörige Praktikumsschein vorliegt.
(2) Die Zulassung zur Diplomarbeit setzt voraus:
1. die erfolgreiche Teilnahme an allen Pflichtfachprüfungen gemäß 8 20
Abs. 2, an zwei Vertiefungspflichtfachprüfungen gemäßsS 20 Abs. 3
(beliebige Zweierkombination) sowie an den beiden technischen
Wahlpflichtfachprüfungen nach 8 20 Abs. 6,
die Vorlage eines Scheines über die erfolgreiche Teilnahme an einer
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre für Ingenieure,
die Vorlage eines Scheines über die erfolgreiche Teilnahme am Fach
Wirtschaftsinformatik IH,
die Vorlage eines Scheines über die erfolgreiche Teilnahme an einem
produktionstechnischen Seminar,
die Vorlage eines Scheines über die erfolgreiche Teilnahme an einem
nicht-technischen Wahlpflichtfach, das aus dem nicht-technischen
Lehrangebot der Universität frei gewählt werden kann,
die Vorlage eines Scheines über den erfolgreichen Abschluss einer
Studienarbeit — die Studienarbeit ist eine konstruktive, experimentelle
oder theoretische Projektarbeit aus einem produktionstechnischen
Fachgebiet, die mit einem Zeitaufwand von ca. 400 Stunden innerhalb
von maximal sechs Monaten anzufertigen ist — und
die Vorlage einer Bescheinigung des bzw. der Beauftragten für
Praktikumsangelegenheiten über den Abschluss der berufspraktischen
Tätigkeit von insgesamt 26 Wochen.
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(3) Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss den Kandidaten bzw. die
Kandidatin bereits zur Diplomarbeit zulassen, wenn er/sie alle Fachprüfungen
nach Absatz 2 Nr. 1 bis auf eine bestanden hat.
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Prüfungsverfahren
(1) Für jede Pflichtfachprüfung und jede Vertiefungspflichtfachprüfung wird
in jedem Prüfungszeitraum mindestens ein Prüfungstermin angeboten.
(2) Ein Prüfungszeitraum erstreckt sich in der Regel von der letzten
Vorlesungswoche eines Semesters bis zur ersten Vorlesungswoche des
darauf folgenden Semesters einschließlich.