(4) Die Gesamtnote der Diplom-Vorprüfung ist der gewichtete Mittelwert
der Fachnoten. Die Fachnoten haben folgende Gewichtungen:
Höhere Mathematik für Ingenieure
Physik für Ingenieure
Anorganische und Allgemeine Chemie
Technische Mechanik
Werkstoffkunde und Werkstoffprüfung
Technische Thermodynamik |
Grundlagen der Konstruktion
Einführung in die Fertigungstechnik
Grundlagen der Elektrotechnik
Einführung in die Informatik
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Zeugnis
(1) Über die bestandene Diplom-Vorprüfung ist innerhalb von vier Wochen
nach Bekanntwerden des Ergebnisses der letzten Prüfungsleistung ein
Zeugnis auszustellen, das die in den Prüfungsfächern erzielten Fachnoten,
deren Gewichtung und die Gesamtnote enthält. Das Zeugnis ist von dem
bzw. der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen. Es
trägt außer dem Ausstellungsdatum auch das Datum des Tages, an dem
die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist.
(2) Ist die Diplom-Vorprüfung nicht bestanden, so erteilt der/die
Vorsitzende des Prüfungsausschusses dem Kandidaten bzw. der
Kandidatin hierüber einen schriftlichen Bescheid, der mit einer
Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist.
(3) Hat der Kandidat/die Kandidatin die Diplom-Vorprüfung nicht bestanden,
wird ihm bzw. ihr auf Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden
Nachweise vom Prüfungsausschuss eine schriftliche Bescheinigung ausgestellt,
die die erbrachten Prüfungsleistungen enthält und die erkennen
lässt, dass die Diplom-Vorprüfung nicht bestanden ist.