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1.5.10. Medienstrafrecht
1.5.11. Wirtschaftswissenschaftliche Lehrveranstaltung (nach Wahl) 3
1.5.12. Seminar, Übung oder sonstige Vertiefungs- oder
Ergänzungsveranstaltung
Artikel .
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes In Kraft.
Saarbrücken, den 31.08.2000
Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. Günther Hönn