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Ordnung zur Änderung der Studienordnung
für den Studiengang Rechtswissenschaft
- Abschluss: Erste Juristische Staatsprüfung —
Vom 21. Juni 2000
Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des
Saarlandes hat auf Grund von $ 36 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 1228 über die
juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz — JAG) vom 6. Juli 1988
(Amtsbl. S. 865), zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 1411 vom 8. Juli 1998
(Amtsbl. S. 718), folgende Ordnung zur Änderung der Ordnung für den
Studiengang Rechtswissenschaft — Abschluss: Erste Juristische Staatsprüfung
— vom 9, November 1998 (Dienstbl. S. 276) erlassen, die hiermit
verkündet wird:
Artikel 1
In 8 3 Abs. 2 werden hinter dem Wort .„Semesterwochenstunden“ ein
Komma und folgende Worte eingefügt:
‚darunter wirtschaftswissenschaftliche Lehrveranstaltungen im Umfang
von mindestens 3 Semesterwochenstunden“.
Artikel
2
Abschnitt II des der Studienordnung als Anlage beigefügten Studienplans
Rechtswissenschaft — Abschluss: Erste Juristische Staatsprüfung — erhält
folgende Fassung:
HH. Wahlfachveranstaltungen (4. Studienjahr)
Wahlfachgruppe 1:
Deutsches und internationales Vertrags- und Wirtschaftsrecht
7. Semester
1.1.1. Wirtschaftswissenschaftliche Lehrveranstaltung
nach Wahl:
1.1.1.1. Ökonomische Analyse zentraler Rechtsinstitute
oder
1.1.1.2. Grundzüge der Buchführung und Bilanzierung
Wochenstunden
1.1.2 Vertragsaestalhıing