Full text : 2000 (0044)

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A

Die Lehrveranstaltungen des Studiengangs werden in der Regel in deutscher
 Sprache abgehalten. Sie können in einer anderen Sprache der
Europäischen Union angeboten werden.

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S
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Der Studiengang umfasst ein Wintersemester und ein Sommersemester.

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N

DB

(1) Das Studienprogramm gliedert sich. in Grundkurse (wenigstens 16 Semesterwochenstunden
 jährlich), Wahlkurse (wenigstens 12 Semesterwochenstunden
 jährlich) und ein Seminar (wenigstens 2 Semesterwochenstunden).


Dabei entspricht eine Semesterwochenstunde einem Leistungspunkt. In
Ausnahmefällen kann die Anzahl der Leistungspunkte von der Anzahl der
Semesterwochenstunden abweichen. Darauf wird gegebenenfalls bei
Bekanntgabe des Studienprogramms hingewiesen.

(2) Die Grundkurse erstrecken sich auf:
a) Institutionelles Europarecht
b) Materielles Europarecht
c) Europäische und internationale Wirtschaft
d) Geschichte und Politik der europäischen Integration

(3) Die Wahlkurse erstrecken sich insbesondere auf:
a) Internationales Recht
b) Europäisches Wirtschafts-, Steuer- und Verfahrensrecht
c) Politiken der Europäischen Union
d) Rechtsvergleichung und Rechtsangleichung.

(4) Das Seminar erstreckt sich auf die in Absatz 2 und 3 genannten Gebiete.


(5) Die Leitung des Europa-Instituts kann im Rahmen des Aufbaustudiengangs“Europäische
 Integration“ besondere Schwerpunktbereiche, die aus
Veranstaltungen gemäß Absatz 1 bestehen, für
a) Europäischen Menschenrechtsschutz
b) Europäisches Medienwesen
c) Europäisches Management
d) Außenwirtschaft
ausweisen.
            
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