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Studienordnung für den Aufbaustudiengang
„Europäische Integration“ (Postgraduate Studies)
in der Fassung der Bekanntmachung
Vom 17. August 2000
Die Universität des Saarlandes hat aufgrund von 8 73 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in der Fassung
des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982) folgende
Ordnung für den Aufbaustudiengang „Europäische Integration“ (Postgraduate
Studies) erlassen, die hiermit verkündet wird:
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Diese Studienordnung gilt für die in der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät der Universität des Saarlandes eingerichteten und
vom Europa-Institut — Sektion Rechtswissenschaft — betreuten Aufbaustudiengang
„Europäische Integration“. Der Studiengang wird mit Prüfungen
abgeschlossen, aufgrund derer das „Diplom über Europäische
Studien“ verliehen wird. Daran kann sich der Erwerb des Grades „Magister
des Europarechts” (Master of European Law) (8 9) anschließen.
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Der Studiengang soll Studierenden aller Länder mit abgeschlossenem juristischem
Hochschulstudium über ihre Fachausbildung hinaus Gelegenheit
geben, einen vertieften wissenschaftlichen Einblick in die rechtlichen und
wirtschaftlichen Grundlagen der Europäischen Integration sowie deren
historische und politische Zusammenhänge zu gewinnen.
)
Die Einschreibung für den Studiengang setzt voraus, dass der Bewerber
oder die Bewerberin einen berufsqualifizierenden Abschluss eines rechtswissenschaftlichen
Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule
erworben hat und die deutsche Sprache beherrscht. Die Leitung des
Europa-Instituts — Sektion Rechtswissenschaft — kann Bewerber oder
Bewerberinnen mit einem anderen gleichwertigen Studienabschluss zulassen.
Gegebenenfalls kann eine Überprüfung juristischer Kenntnisse gefordert
werden.