191
Ordnung zur Änderung der Studienordnung
für den Aufbaustudiengang „Europäische Integration“
(Postgraduate Studies)
Vom 15. Juni 2000
Die Universität des Saarlandes hat aufgrund von 8 73 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in der Fassung
des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982) folgende
Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Aufbaustudiengang
„Europäische Integration“ (Postgraduate Studies) erlassen, die hiermit verkündet
wird:
Artikel 1
Die Studienordnung für den Aufbaustudiengang „Europäische Integration“
(Postgraduate Studies) vom 24. September 1999 (Dienstblatt S.304) wird
wie folgt geändert:
1. In 8 1 Satz 1 werden die Worte „Fakultät Rechtswissenschaft“ durch die
Worte „Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät“ ersetzt.
2. 8 6 Abs. 5 wird um den Unterpunkt „d) Außenwirtschaft“ ergänzt.
3. In 8 9 werden die Worte „europäischen und internationalen Rechts“
durch die Worte „europäischen oder internationalen Rechts“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Dienstbiatt der
Hochschulen des Saarlandes in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die
das Studium im Wintersemester 2000/01 aufnehmen.
Artikel 3
Der Universitätspräsident kann die Studienordnung für den Aufbaustudiengang
„Europäische Integration“ in der sich aus dieser Änderungsordnung
ergebenden Fassung im Dienstblatt neu bekannt geben.
Saarbrücken, 17. August 2000
Der Universitätspräsident
Univ.-Prof, Dr. jur, G. Hönn