Full text : 2000 (0044)

185 —

Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang
‚Europäische Integration“(Postgraduate Studies)
in der Fassung der Bekanntmachung

Vom 17. August 2000

Die Universität des Saarlandes hat aufgrund von & 73 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in der Fassung
des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
 vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982) folgende Ordnung
 für den Aufbaustudiengang „Europäische Integration“ (Postgraduate
Studies) erlassen, die nach Zustimmung durch das Ministerium für Bildung,
Kultur und Wissenschaft hiermit verkündet wird:

81
Träger des Studiengangs

(1) Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität
des Saarlandes führt nach Maßgabe dieser Ordnung Prüfungen durch, die
den in der Fakultät eingerichteten und vom Europa-Institut — Sektion
Rechtswissenschaft — betreuten Aufbaustudiengang „Europäische Integration“
 abschließen.

(2) Aufgrund der in dieser Ordnung geregelten Prüfungen erteilt die
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät das „Diplom über Europäische
 Studien“ und verleiht den Grad eines „Magisters des Europarechts“
 (Master of European Law [LL.M.Eur.]).

82
Prüfungen

(1) Die Prüfungen werden im Namen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
 Fakultät von der Lehrkraft abgenommen, die die Lehrveranstaltung
 abgehalten hat. In begründeten Ausnahmefällen kann der geschäftsführende
 Direktor oder die geschäftsführende Direktorin des
Europa-Instituts — Sektion Rechtswissenschaft — als Fakultätsbeauftragter
oder Fakultätsbeauftragte einen Ersatzprüfer oder eine Ersatzprüferin
bestellen.

(2) Für jede Veranstaltung wird eine Prüfung in einheitlicher Form — et.
weder schriftlich oder mündlich — abgenommen.
            
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