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Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung
für den Aufbaustudiengang „Europäische Integration“
(Postgraduate Studies)
Vom 15. Juni 2000
Die Universität des Saarlandes hat aufgrund von 8 73 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in der Fassung
des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982) folgende
Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang
„Europäische Integration“ (Postgraduate Studies) erlassen, die nach
Zustimmung durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft
hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Die Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang „Europäische Integra-Kon“
vom 24. September 1999 (Dienstblatt S. 298) wird wie folgt geändert:
1. In dem 8 1 Abs. 1 und Abs. 2 werden die Worte „Fakultät Rechtswissenschaft“
durch die Worte „Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche
Fakultät“, in 8 2 Abs. 1 Satz 1, 8 6 Abs. 1, 8 8 Abs. 1 Satz 1 und
Abs. 2 Satz 1 und 8 11 Satz 1 durch die Worte „Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät" ersetzt.
2. Hinter 8 2 Abs. 3 Satz 1 wird ein zweiter Satz hinzugefügt, der lautet:
„Als wichtiger Grund gilt auch die Krankheit eines von einem Prüfling
überwiegend allein zu versorgenden Kindes.“
3. In 8 4 Abs. 4 Satz 1 wird das Wort „und“ gestrichen und hinter „Europäisches
Management“ werden die Worte „und Außenwirtschaft” hinzugefügt.
In 8 7 Abs. 1 und Abs. 2 Ziffer 2 werden die Worte „europäischen und
internationalen Rechts“ durch die Worte „europäischen oder internationalen
Rechts“ ersetzt.
5. In 8 11 Satz 1 werden die Worte „oder der Fakultätsvorsitzenden“ durch
die Worte „Dekan oder Dekanin“ ersetzt.