Full text : 2000 (0044)

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einvernehmlich auf Vorschlag der Zentrumsleitung eine Professorin/
einen Professor, die/der dem ZHMB angehört, mit der Wahrnehmung
der Aufgaben einer Studiendekanin/eines Studiendekans im Rahmen
der Aufgabenstellung des ZHMB.

/. Dem Zentrumsrat gehören an:

a) die Leitungsmitglieder kraft Amtes,
bo) zu wählen durch die Fakultätsräte:
i) je ein dem ZHMB angehörendes Mitglied der Gruppe der Professorinnen
 und Professoren der beteiligten Fakultäten,
ii) ein Mitglied der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des ZHMB,
ii) ein Mitglied der Gruppe der Studierenden, das in einem Studiengang
 nach Ziffer 2 Buchstabe c) eingeschrieben ist,
iv) ein Mitglied der Gruppe der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen
 und Mitarbeiter des ZHMB.
Die zu wählenden Mitglieder der Gruppe der Professorinnen und
Professoren werden von dem Fakultätsrat derjenigen Fakultät gewählt,
der sie angehören. Die Mitglieder der übrigen Gruppen werden von
beiden Fakultätsräten gewählt. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder
des Zentrumsrates und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter
beträgt zwei Jahre.

8. Angehörige des ZHMB sind:

a) die Inhaber/Inhaberinnen der für die Ausstattung des Diplom-Studiengangs
 Biologie mit Schwerpunkt Human- und Molekularbiologie
 im Beschluss der ZHPK vom 04.02.1999 gewidmeten sieben
 Professuren (Entwicklungsbiologie, Strukturbiologie, Mikrobiologie
 (2), Zoologie, Genetik, Biochemie),
b) je eine Professorin/ein Professor aus den im Beschluss der ZHPK
vom 06.05.1999 bezeichneten sechs Fachrichtungen der Fakultät 2
(FR. 2.2 — Physiologie, FR. 2.3 — Medizinische Biochemie und
Molekularbiologie, FR. 2.4 — Pharmakologie und Toxikologie, FR.
2.6 — Biophysik und Physikalische Grundlagen der Medizin, FR. 2.7
— Humangenetik, FR. 2.25 — Medizinische Mikrobiologie und
Hygiene), die/der von der Fakultät 2. bestimmt werden,
2) weitere Professorinnen und Professoren der Universität des
Saarlandes, die in das ZHMB nach Ziffer 2 Buchstabe i) aufgenommen
 wurden,
das wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Personal, dessen
Stellen dem ZHMB zugeordnet (Anlage)* sind oder, das mit

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