Full text : 2000 (0044)

— 156 —

Ordnung
über die Einsetzung beschließender Ausschüsse
in der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
der Universität des Saarlandes

Vom 24. Mai 2000

Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des
Saarlandes hat aufgrund von 8 27 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes über die
Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) i. d. F. des Gesetzes
Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze und zur Änderung
 anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
 vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982) i. V. m. Art. 27 Abs. 2 der
Grundordnung der Universität des Saarlandes vom 8. Dezember 1999 mit
Änderung vom 16. Februar 2000 (Dienstbl. S. 42) mit Zustimmung des
Senats folgende Ordnung über die Einsetzung beschließender Ausschüsse
 erlassen, die hiermit verkündet wird:

&

1

(1) Zur Erledigung fachspezifischer Aufgaben werden in der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes
beschließende Ausschüsse des Fakultätsrats für die Abteilung Rechtswissenschaft
 und für die Abteilung Wirtschaftswissenschaft gebildet.

(2) In dem Abteilungsausschuss der Abteilung Rechtswissenschaft werden
die fachspezifischen Aufgaben der Fachrichtung Rechtswissenschaft, in
dem Abteilungsausschuss der Abteilung Wirtschaftswissenschaft die fachspezifischen
 Aufgaben der Wirtschaftswissenschaft (Fachrichtungen
Volkswirtschaftslehre und Statistik sowie Betriebswirtschaftslehre) wahrgenommen.


52

(1) Den Abteilungsausschüssen werden jeweils folgende fachspezifische
Aufgaben des Fakultätsrates zur Erledigung übertragen:

1.

der Erlass von Studienordnungen, Prüfungsordnungen und von
Ordnungen über weiterbildende Studien:

2. die Festlegung der Grundsätze der leistungsbezogenen Verteilung von
Stellen und Mitteln:
            
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