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Ausnahmeregelung
In Studiengängen, in denen voraussichtlich die Zahl der Studienanfänger
(Neu- und Erstimmatrikulierte) geringer sein wird als die von der Landesregierung
festgesetzten Studienplatz-Höchstzahlen („Numerus clausus“)
oder für die keine Studienplatz-Höchstzahlen festgesetzt sind, kann auf
Vorschlag des Fachbereichs das gesamte Praktikum bis zum Vorlesungsbeginn
des dritten Studienjahres (5. Semesters) nachgeholt werden.
Inkrafttreten
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Diese Praktikumsordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Saarbrücken, den 30. Juni 2000
Der Rektor:
Prof. Rudolf Warnking