Full text : 2000 (0044)

36
Ausnahmeregelung

In Studiengängen, in denen voraussichtlich die Zahl der Studienanfänger
(Neu- und Erstimmatrikulierte) geringer sein wird als die von der Landesregierung
 festgesetzten Studienplatz-Höchstzahlen („Numerus clausus“)
oder für die keine Studienplatz-Höchstzahlen festgesetzt sind, kann auf
Vorschlag des Fachbereichs das gesamte Praktikum bis zum Vorlesungsbeginn
 des dritten Studienjahres (5. Semesters) nachgeholt werden.

Inkrafttreten

3

7

Diese Praktikumsordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Saarbrücken, den 30. Juni 2000

Der Rektor:
Prof. Rudolf Warnking
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.