V. Schlussbestimmungen
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Ergänzende Verfahrensvorschriften
Soweit nicht durch diese Ordnung geregelt, richtet sich das Verfahren nach
den Vorschriften des Saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vom
15.12.1976 (Amtsblatt Seite 1151), in der jeweils geltenden Fassung.
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Richtlinien
Die zum Vollzug dieser Ordnung erforderlichen Richtlinien erlässt die
Hochschulleitung.
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Gasthörerin/Gasthörer
Die Rechtsstellung von Personen, die an Lehrveranstaltungen der HTW
teilnehmen, ohne Mitglieder der HTW zu sein (Gasthörerin/Gasthörer),
regelt eine vom Senat zu erlassende Gasthörerinnen-/Gasthörerordnung.
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Inkrafttreten
Diese Immatrikulationsordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Saarbrücken, den 13. Juni 2000
Der Rektor:
Prof. Rudolf Warnking