N 8 30
Übergangsregelung
Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung bereits
ohne Erfolg am frühestmöglichen Prüfungstermin einer Prüfungsleistung
teilgenommen haben, können diese Prüfungsleistung nach den bisher geltenden
Rechtsvorschriften wiederholen.
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Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt nach Genehmigung durch den Minister für Bildung,
Kultur und Wissenschaft, frühestens jedoch zum 1. Oktober 2000, in Kraft.
Saarbrücken, den 15. Mai 2000
Der Rektor:
Prof. Rudolf Warnking