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Prüfungsaufbau
(1) Die Diplom-Vorprüfung besteht aus Fachprüfungen, die Dipiomprüfung
aus Fachprüfungen und der Diplomarbeit, gegebenenfalls ergänzt um ein
Kolloquium. Fachprüfungen setzen sich aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen
in einem Prüfungsfach oder in einem fachübergreifenden
Prüfungsgebiet zusammen. Fachprüfungen werden in der Regel im Anschluss
an die jeweiligen Lehrveranstaltungen des Grund- bzw. des Hauptstudiums
durchgeführt.
(2) Die Prüfungsordnungen der Studiengänge können Fachprüfungen
gleichartiger Wissensgebiete zu Leistungsmodulen zusammenfassen. Die
Ergebnisse der Fachprüfungen innerhalb eines Leistungsmoduls müssen
zum erfolgreichen Abschluss des Leistungsmoduls eine mindestens ausreichende
Mittelnote ergeben. Die Gewichtung der Fachnoten innerhalb
eines Leistungsmoduls soll den Jahreswochenstunden der den Fachprüfungen
zu Grunde liegenden Fächer entsprechen.
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Leistungspunktsystem
Bei der Errichtung neuer‘ Studiengänge werden die Fachbereiche Prüfungsordnungen
. unter Beachtung des Leistungspunktsystems („credit
point system“) erlassen. Für bestehende Studiengänge wird das Leistungspunktsystem
schrittweise eingeführt.
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Fristen und Termine
(1) Die Prüfungsordnungen der Studiengänge enthalten Angaben über den
Zeitpunkt an dem die Fachprüfungen bzw. Prüfungsvorleistungen der
Diplom-Vorprüfung und der Diplomprüfung erstmals abgelegt werden
müssen und zu welchem Zeitpunkt eine Wiederholung möglich ist.
(2) Die Prüfungen können auch vor Ablauf der festgesetzten Fristen abgelegt
werden, sofern die erforderlichen Prüfungsvorleistungen nachgewie-3en
sind.
(3) Prüfungstermine und Hilfsmittel werden vom Prüfungsausschuss nach
Vorschlag der Prüferin/des Prüfers festgesetzt. Im Konfliktfall entscheidet
die Fachbereichsleitung.
(4) Art, Ort und Zeit der Prüfung sowie die erlaubten Hilfsmittel werden
spätestens drei Wochen vor dem anstehenden Termin durch Aushang ver-