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3. Der bisherige 8 25 wird 8 29 und erhält folgende Abschnittsüberschrift
vorangestellt:
„VI. Übergangsbestimmungen“.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt in Kraft am Tage nach der Veröffentlichung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes.
Saarbrücken, 24. Mai 2000
Der Universitätspräsident:
(Univ.-Prof. Dr. G. Hönn)