Full text : 2000 (0044)

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KONOqUIUM

(1) Das Kolloquium ergänzt die Diplomarbeit, ist selbstständig zu bewerten
 und soll unverzüglich nach Abschluss des Bewertungsverfahrens
 gemäß 8 19 Abs. 3 stattfinden. Es dient der Feststellung, ob der
Kandidat/die Kandidatin befähigt ist, die Ergebnisse der Diplomarbeit,
ihre fachlichen Grundlagen und ihre fachübergreifenden Zusammenhänge
 im Bereich der Physik mündlich darzustellen, selbstständig zu
begründen, und ihren wissenschaftlichen bzw. ihren technischen
Stellenwert einzuschätzen. Das Kolloquium gibt auch Gelegenheit, den
Verlauf (Werdegang) der Diplomarbeit mit dem Kandidaten/der Kandidatin
 zu erörtern.

(2) Zum Kolloquium kann der Kandidat/die Kandidatin nur zugelassen
werden, wenn die Diplomarbeit als bestanden bewertet worden ist.

(3) Das Kolloquium wird als mündliche Prüfung durchgeführt und von
den Prüfern/Prüferinnen der Diplomarbeit sowie in der Regel einem
Fachvertreter der UHP gemeinsam abgenommen und bewertet. Das
Kolloquium dauert maximal 60 Minuten, wobei 20 Minuten auf den
Fachvortrag sowie 40 Minuten auf die Diskussion zum Thema der
Diplomarbeit entfallen. Für die Durchführung des Kolloquiums finden im
Übrigen die für mündliche Fachprüfungen geltenden Vorschriften entsprechende
 Anwendung.

(4) Von den Prüfern/Prüferinnen wird für die Diplomarbeit und das
Kolloquium auf Grund der nach 8 19 Abs. 3 gebildeten Note der Diplomarbeit
 und dem Ergebnis des Kolloquiums eine Gesamtnote festgesetzt,
 wobei die Diplomarbeit doppelt und das Kolloquium einfach gewichtet
 werden. Diese Gesamtnote geht mit einem Gewicht von 2/6 in
die Gesamtnote der Diplomprüfung ein.

3

ZU

Urkunde

Wer im Rahmen des integrierten Studiengangs die Diplomprüfung oder
das DEA in Physik an der UHP bestanden hat, erhält ein zweisprachiges
 „Doppeldiplom“ von der UHP — Nancy 1 und der Universität des
Saarlandes. In der Urkunde wird darauf hingewiesen, dass das Diplom
auf Grund eines gemeinsamen Studienganges erworben wurde.
            
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