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Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung
für den Diplom-Studiengang Physik
Vom 16. Februar 2000
Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von 8 73 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in der Fassung
des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungesetz)
vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982), folgende
Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang
Physik vom 15. Februar 1995 (Dienstblatt S. 545) erlassen, die nach Zustimmung
durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit
verkündet wird.
Artikel 1
Die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Physik wird wie folgt
geändert:
1. Nach 8 22 wird die Abschnittsüberschrift „IV. Schluß- und Übergangsbestimmungen“.
ersetzt durch die Abschnittsüberschrift „IV. Schlussbestimmungen".
2. Nach 8 24 werden die Abschnittsüberschrift
„V. Besondere Bestimmungen für den
Integrierten Studiengang im Fach Physik’“
sowie die folgenden 88 25 bis 28 eingefügt:
‚5 25
Für den ‘Integrierten Studiengang im Fach Physik’ gelten die besonderen
Bestimmungen der 88 25 bis 28 auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung
zwischen der Universite Henri Poincare - Nancy 1
(UHP) sowie der Universität des Saarlandes vom 23. Mai 2000.
5 26
Zulassung zur Diplomarbeit
Zur Diplomarbeit kann im Rahmen des integrierten Studiengangs nur
zugelassen werden, wer die „Maitrise de Physique de l’Universit& Henri
Poincare” bestanden hat.