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einen schriftlichen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen
ist.
Il. Zweiter Studienabschnitt
(Hauptstudium)
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Anforderungen des Hauptstudium, Prüfungsleistungen
für die Diplomprüfung
(1) Das Hauptstudium umfasst Lehrveranstaltungen der folgenden
Kategorien:
1. Stammvorlesungen mit Übungen aus dem Bereich der Informatik,
2. Lehrveranstaltungen zu Vertiefungsfächern der Anwendung,
3. Spezialisierungs- und Vertiefungsvorlesungen aus dem Bereich der
Informatik,
4. ergänzende Lehrveranstaltungen angrenzender Fächer mit engem
Bezug zur Angewandten Informatik,
5. Praktika,
6. Seminare.
(2) Die Diplomprüfung besteht aus studienbegleitenden Prüfungsleistungen
sowie der Diplomarbeit mit einem Gesamtumfang von 147 Leistungspunkten,
von denen mindestens 93 benotet sein müssen. Dabei sind in
den unter Absatz 1 genannten Kategorien die folgenden Mindestanzahlen
an Leistungspunkten zu erwerben:
1. 36 Punkte aus der Kategorie der Stammvorlesungen mit Übungen der
Informatik, von denen 36 Punkte benotet sein müssen, davon 9 Punkte
aus der Stammvorlesung Softwaretechnik,
2. 12 Punkte aus der Kategorie der Spezialisierungs- und Vertiefungsvorlesungen
aus dem Bereich der Informatik oder der Stammvorlesungen
der Informatik, soweit sie nicht bereits zur Erreichung der
Mindestanzahl der Leistungspunkte in der Stammvorlesungskategorie
berücksichtigt wurden,
30 Punkte aus der Kategorie der Vertiefungsfächer der Anwendung,
von denen 18 Punkte benotet sein müssen,
4. 18 Punkte aus der Kategorie der Praktika,
5. 9 Punkte aus der Kategorie der Seminare.