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Anmeldung zur Diplomvorprüfung
(1) Der Antrag auf Zulassung zur Diplomvorprüfung erfolgt mit der Anmeldung
zur ersten Lehrveranstaltung, in der eine Prüfungsleistung
erbracht wird. Die Diplomvorprüfung soll zu Beginn der Lehrveranstal-‘ungen
des fünften Fachsemesters abgeschlossen sein.
(2) Die Anmeldung muss schriftlich beim Prüfungssekretariat erfolgen. Der
Anmeldung sind beizufügen:
1. das Studienbuch oder entsprechende Unterlagen,
2. eine Erklärung darüber, ob der’ Kandidat / die Kandidatin bereits eine
Diplomvorprüfung oder eine Diplomprüfung im Studiengang Informatik
an einer wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik
Deutschland nicht bestanden hat oder ob er/sie sich in einem schwebenden
Zulassungs- oder Prüfungsverfahren befindet.
(3) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss oder in dessen
Auftrag der/die Prüfungsausschussvorsitzende.
(4) Die Zulassung darf nur abgelehnt werden, wenn
1. die in 811 genannten Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind
oder
2. die Unterlagen unvollständig sind oder
3. der Kandidat / die Kandidatin die Diplomvorprüfung oder die Diplomprüfung
im Studiengang Informatik an einer wissenschaftlichen
Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland endgültig nicht bestanden
hat.
(5) Das Prüfungssekretariat legt für jeden Kandidaten / jede Kandidatin
eine Prüfungsakte an, in der die Anmeldungen und Ergebnisse aller
Leistungskontrollen vermerkt werden.
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Vordiplomzeugnis
(1) Über die bestandene Diplomvorprüfung ist innerhalb von vier Wochen
ein Zeugnis mit den Angaben gemäß 88 Abs. 2 auszustellen. Das Zeugnis
ist vom / von der Prüfungsausschussvorsitzenden zu unterzeichnen. Es
enthält das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht
worden ist.
(2) Ist die Diplomvorprüfung nicht bestanden, so erteilt der/die Vorsitzende
des Prüfungsausschusses dem Kandidaten / der Kandidatin hierüber