Full text : 2000 (0044)

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Anmeldung zur Diplomvorprüfung

(1) Der Antrag auf Zulassung zur Diplomvorprüfung erfolgt mit der Anmeldung
 zur ersten Lehrveranstaltung, in der eine Prüfungsleistung
erbracht wird. Die Diplomvorprüfung soll zu Beginn der Lehrveranstal-‘ungen
 des fünften Fachsemesters abgeschlossen sein.

(2) Die Anmeldung muss schriftlich beim Prüfungssekretariat erfolgen. Der
Anmeldung sind beizufügen:

1. das Studienbuch oder entsprechende Unterlagen,
2. eine Erklärung darüber, ob der’ Kandidat / die Kandidatin bereits eine
Diplomvorprüfung oder eine Diplomprüfung im Studiengang Informatik
an einer wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik
Deutschland nicht bestanden hat oder ob er/sie sich in einem schwebenden
 Zulassungs- oder Prüfungsverfahren befindet.

(3) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss oder in dessen
Auftrag der/die Prüfungsausschussvorsitzende.

(4) Die Zulassung darf nur abgelehnt werden, wenn
1. die in 811 genannten Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind
oder
2. die Unterlagen unvollständig sind oder
3. der Kandidat / die Kandidatin die Diplomvorprüfung oder die Diplomprüfung
 im Studiengang Informatik an einer wissenschaftlichen
Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland endgültig nicht bestanden
 hat.

(5) Das Prüfungssekretariat legt für jeden Kandidaten / jede Kandidatin
eine Prüfungsakte an, in der die Anmeldungen und Ergebnisse aller
Leistungskontrollen vermerkt werden.

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Vordiplomzeugnis

(1) Über die bestandene Diplomvorprüfung ist innerhalb von vier Wochen
ein Zeugnis mit den Angaben gemäß 88 Abs. 2 auszustellen. Das Zeugnis
ist vom / von der Prüfungsausschussvorsitzenden zu unterzeichnen. Es
enthält das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht
worden ist.

(2) Ist die Diplomvorprüfung nicht bestanden, so erteilt der/die Vorsitzende
des Prüfungsausschusses dem Kandidaten / der Kandidatin hierüber
            
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