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Il. Erster Studienabschnitt
(Grundstudium), Diplomvorprüfung
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Anforderungen des Grundstudiums, Prüfungsleistungen
für die Diplomvorprüfung
(1) Das Grundstudium umfasst Lehrveranstaltungen der folgenden Kategorien:
Vorlesungen mit Übungen aus dem Bereich der Informatik,
Vorlesungen mit Übungen aus dem Bereich der Anwendung, insbesondere
der Wirtschaftswissenschaft,
Vorlesungen mit Übungen aus den Grundlagenfächern der Informatik,
insbesondere der Mathematik,
Praktika,
Proseminare.
(2) Die Diplomvorprüfung besteht aus studienbegleitenden Prüfungsleistungen
mit einem Gesamtumfang von 127 Leistungspunkten, von denen
mindestens 75 benotet sein müssen. Dabei sind in den unter Absatz 1
genannten Kategorien die folgenden Mindestanzahlen an Leistungspunkten
zu erwerben:
45 Punkte aus der Kategorie der Vorlesungen mit Übungen der InfFormatik,
von denen 45 Punkte benotet sein müssen,
39 Punkte aus der Kategorie der Vorlesungen mit Übungen der Anwendung,
von denen 21 Punkte benotet sein müssen,
18 Punkte aus der Kategorie der Vorlesungen mit Übungen der Grund-'agenfächer,
davon 9 Punkte aus den Lehrveranstaltungen Analysis 1
oder Analysis 2 sowie 9 Punkte aus den Lehrveranstaltungen Lineare
Algebra 1 oder Lineare Algebra 2,
16 Punkte aus der Kategorie der Praktika,
9 Punkte aus der Kategorie der Proseminare.
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Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Diplomvorprüfung setzt voraus: das Zeugnis der allgemeinen
Hochschulreife oder einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife,
ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen
Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder eine fachgebundene
Studienberechtigung gemäß 882 Abs. 5 UG.