Full text : 1999 (0043)

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3. die Professorinnen und Professoren,
4. die Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten,
5. die wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten,
6. die Oberassistentinnen und Oberassistenten,
7. die Oberingenieurinnen und Oberingenieure,
3. die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
9. die hauptberuflichen Lehrkräfte für besondere Aufgaben,
10. die sonstigen Beamtinnen und Beamten, Angestellten und Arbeiterinnen
 und Arbeiter, sofern sie hauptberuflich tätig sind (nichtwissenschaftliche
 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und
11. die eingeschriebenen Studierenden.

(2) Mitglieder der Universität sind auch Personen, die, ohne Mitglied nach
Absatz 1 zu sein, an der Universität mit Zustimmung der
Universitätspräsidentin/des Universitätspräsidenten hauptberuflich
tätig sind.

3) Angehörige der Universität sind

1. die entpflichteten oder in den Ruhestand getretenen Professorinnen
und Professoren,
2. die hauptberuflich, jedoch nur vorübergehend oder gastweise an der
Universität Tätigen,
3. die Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, die Privatdozeninnen
 und Privatdozenten sowie die außerplanmäßigen Professorinnen
 und‘ Professoren,
4. die Lehrbeauftragten, die wissenschaftlichen Hilfskräfte und die sonstigen
 an der Universität nebenberuflich Tätigen,
5. die Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger sowie die Ehrensenatorinnen
und Ehrensenatoren der Universität und
5. die Gasthörerinnen und Gasthörer

Angehörige der Universität können auch Studierende sein, die an anderen
Hochschulen in der Region Saarland-Lothringen-Luxemburg-Trier-West-Pfalz
 eingeschrieben sind, wenn dies in Verträgen zwischen der Universität
und den Hochschulen vereinbart ist.

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Rechte und Pflichten der Mitglieder und Angehörigen

(1) Die Mitwirkung an der Selbstverwaltung der Universität gehört zu den
Rechten und Pflichten der Mitglieder. Die Übernahme einer Funktion in der
Selbstverwaltung kann nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Mit-Jlieder
 der Universität, die Aufgaben der Personalvertretung wahrnehmen.
            
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