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Änderung der Richtlinie .
für die Vergabe von Räumen der Universität des Saarlandes
vom 14. Dezember 1984 (Dienstbl. S. 150)
in der Fassung der Änderung vom 6. Oktober 1995 (Dienstbil. S. 708)
Die Richtlinie für die Vergabe von Räumen der Universität des Saarlandes
wird wie folgt geändert:
1. 8 5 Abs. 2 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:
»Anfallende Telefonkosten werden gesondert berechnet.”
2. 86 Satz 1 erhält folgende Fassung:
"Auf Antrag können ein Filmvorführgerät, ein Projektor, eine Filmleinwand,
im Auditorium Maximum die Simultandolmetscheranlage und im
Gebäude 8.2 im Raum 5.07 die Videokonferenzanlage mit der jeweiligen
technischen Ausrüstung zur Verfügung gestellt werden.”
3. Die Anlage zu 8 4 wird wie folgt ergänzt:
'9. Videokonferenz- 1Std. 2Std. 3Std. 4 Std. 5 Std. 6 Std. 7 Std. pro Tag
anlage (Gebäude 8.2. DM DM DM DM DM DM DM DM
Raum 5.07)
91 Nebenkosten 30 60 90 120 150 180 210 240
92 Nutzungsentgeilt
mit gekürzter Miete
33 Nutzunasentagelt 150 2300
450
600
750
900 1.050 1.2007
Saarbrücken, 14. Juli 1999
Der Universitätspräsident:
Univ.-Prof. Dr. jur. Günther Hönn