Full text : 1999 (0043)

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Anlage zur Benutzungsordnung der öffentlichen Musikbücherei

51
Gebühren für die Erteilung von Auskünften

(1) Die Berechnung von Gebühren für schriftliche Auskünfte erfolgt nach
Zeitaufwand. Die der öffentlichen Musikbücherei durch die Erteilung der
Auskunft entstehenden Auslagen sind mit dieser Gebühr nicht abgegolten.
(2) Die Berechnung der anfallenden Personal- und Sachkosten erfolgt
nach Maßgabe des Saarländischen Gebührengesetzes und der Gebührenverzeichnisse
 in Verbindung mit der vom Ministerium für Wirtschaft
und Finanzen erlassenen Festsetzung der Pauschalbeträge für Personalund
 Sachkosten in der jeweils gültigen Fassung.

82
Gebühren für die Überschreitung der Leihfrist
Bei Überschreitung der Leihfrist werden folgende Gebühren erhoben:

bis zu 10 Tagen
bis zu 20 Tagen
bis zu 30 Tagen
pro ausgeliehenem Stück

3,00 DM

5,00 DM
10,00 DM

83
Bearbeitungsgebühr

Wird Bibliotheksgut neu beschafft oder repariert, weil der Benutzer bzw.
die Benutzerin es verloren, nicht zurückgegeben oder beschädigt hat, so
wird außer den Kosten, die der öffentlichen Musikbücherei bei einer Ersatzbeschaffung
 des Bibliotheksguts entstehen, eine Bearbeitungsgebühr
erhoben. Sie beträgt

(a) bei Ersatzbeschaffung oder Reparatur durch den Benutzer bzw. die
Benutzerin 15,00 DM
({b) bei Ersatzbeschaffung oder Reparatur durch die Öffentliche
Musikbücherei 25.00 DM

Die Bearbeitungsgebühr wird bei späterer Rückgabe des Bibliotheksguts
nicht zurückerstattet.
            
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