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(2) Gegen Benutzungsbeschränkungen oder -ausschluss ist schriftlicher
Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung
zulässig.
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Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit ihrer Verkündung im Dienstblatt der Hochschulen
des Saarlandes in Kraft.
Prof. Thomas Krämer
Rektor