Full text : 1999 (0043)

„47 -

(2) Die Leihfrist beträgt 4 Wochen. Eine Verlängerung der Leihfrist ist auf
Antrag und gegen Vorlage des Leihgutes möglich, sofern es nicht vorgemerkt
 ist.

(3) Studierende der Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater
können in begründeten Fällen eine Ausleihfrist für die Dauer eines
Semesters beantragen. Auf Verlangen haben sie dazu ihre Immatrikulation
nachzuwelsen.

S
Rückgabe

8

(1) Das entliehene Bibliotheksgut ist unaufgefordert bis zum Ablauf der
Leihfrist während der Ausleihzeiten persönlich dem Bibliothekspersonal
zurückzugeben.

(2) Wird entliehenes Bibliotheksgut nicht fristgerecht zurückgegeben, kann
die öffentliche Musikbücherei nach vorausgegangener Mahnung eine amtlich
 zuzustellende Rückgabeanordnung erlassen. Statt der Rückgabeanordnung
 kann sie nach gemäßem Ermessen einen Leistungsbescheid auf
Wertersatz erlassen.

(3) Solange ein Benutzer bzw. eine Benutzerin mit der Rückgabe von entliehenem
 Bibliotheksgut in Verzug ist oder den verlangten Wertersatz nicht
Jeleistet hat, bleibt ihm bzw. ihr die weitere Ausleihe untersaat.

S9

Schadensersatzpflicht

Für den Verlust oder die Beschädigung von entliehenem Hole kSgul | hat
der Benutzer bzw. die Benutzerin, auch wenn ihn bzw. sie en er-Schulden
 trifft, Schadensersatz durch Wiederbeschaffung oder Zahlung
der zur Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung benötigten Summe zu
leisten.

8 10
Haftung der öffentlichen Musikbücherei

Die öffentliche Musikbücherei haftet nicht für den Verlust oder die
Beschädigung von Gegenständen, die ein Benutzer oder eine Benutzerin
in die öffentliche Musikbücherei mitgebracht hat.
            
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