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stand sowie auf Monographien aus dem Präsenzbestand, ausgenommen
Diplomarbeiten, und erfolgt während der letzten zwei Stunden der Öffnungszeit
vor dem jeweiligen Wochenende; die Rücknahme in den ersten
beiden Stunden der Öffnungszeit nach dem Wochenende.
(5) Die Ausleihe erstreckt sich auf Bände, die nicht zum Präsenzbestand
gehören.
Die Leihfrist beträgt bis zu zwei Wochen. Sie kann zweimal um jeweils 2
Wochen verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Der Antrag
auf Verlängerung ist vor Ablauf der Leihfrist zu stellen. Maximal können
acht Bücher gleichzeitig ausgeliehen werden.
(6) Bände des kurzfristig ausleihbaren Bestandes können generell nicht
auf Dauer ausgeliehen werden.
(7) Professorinnen/Professoren der HTW steht während des Studienjahres
ein Handapparat von maximal sechzig Bänden des längerfristig ausleihbaren
Bestandes zu. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der Genehmigung
des Beirates, Der Beirat kann in außergewöhnlichen Fällen, insbesondere
bei angezeigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder
einem besonders großen Lehrfächerangebot der Professorin/des Professors,
bis maximal 100 Bände für einen begrenzten Zeitraum bewilligen.
(8) Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der HTW, die mit Aufgaben der Lehre oder
Verwaltung betraut sind, können bis zu zehn Bände des längerfristig ausleihbaren
Bestandes auf Dauer ausleihen. Der Beirat kann in außergewöhnlichen
Fällen, insbesondere bei hoher Funktionsvielfalt der Mitarbeiterin/des
Mitarbeiters, eine Ausleihe bis maximal 20 Bände pro Studienjahr
genehmigen.
(9) Lehrbeauftragte der HTW können für die Dauer eines. Studienhalbjaahres
bis zu 10 Bände ausleihen.
(10) Bücher des Handapparates (Abs. 7) sowie von Mitarbeiterinnen/
Mitarbeitern und Lehrbeauftragten (Abs. 8 und 9) ausgeliehene Bücher
müssen der Hochschulbibliothek zur Einsichtnahme anderer Benutzerinnen/Benutzer
auf Anforderung vierzehn Tage zur Verfügung gestelit werden.
(11) Studierende der HTW, die Diplomarbeiten anfertigen, sowie andere
Studierende, die bei Professorinnen/Professoren der HTW Diplomarbeiten
anfertigen, können während der Anfertigungszeit maximal fünfzehn Bände
ausleihen. Die Leihfrist beträgt drei Monate und kann um die gleiche Zeit
verlängert werden.