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(5) Die kurzfristige Überlassung von Büchern an andere Bibliotheken und
Büchereien im Wege der gegenseitigen Bibliothekshilfe ist möglich (keine
Fernleihe).
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Literaturbestand
(1) Der Literaturbestand wird unterteilt in
- den längerfristig ausleihbaren Bestand,
- den kurzfristig ausleihbaren Bestand und
- den Präsenzbestand.
(2) Der Präsenzbestand wird besonders gekennzeichnet, insbesondere
gehören hierzu Normblattsammlungen, Diplomarbeiten, Loseblattsammlungen
und Zeitschriften.
(3) Der kurzfristig ausleihbare Bestand wird besonders gekennzeichnet,
insbesondere gehören hierzu Bücher, die ausdrücklich als Studierendenlehrbücher
angeschafft wurden.
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Benutzung der Bibliothek
(1) Die Bibliothek kann benutzt werden zur:
- Einsichtnahme,
- kurzfristigen Entnahme,
- Wochenendausleihe.
- Jängerfristigen Ausleihe.
(2) Die Einsichtnahme erfolgt in den Bibliotheksräumen bzw. Lesesälen
und erstreckt sich auf den gesamten Literaturbestand (8 3 Abs. 1).
(3) Die kurzfristige Entnahme erfolgt gegen Hinterlegung des Personaloder
Studierendenausweises zur Benutzung innerhalb der Räumlichkeiten
der Hochschule und erstreckt sich auf den gesamten Literaturbestand,
ausgenommen Loseblattsammlungen und Diplomarbeiten. Die entnommenen
Titel sind während der Öffnungszeiten desselben Tages zurückzugeben.
(4) Bei der Wochenendausleihe können maximal fünf Bände ausgeliehen
werden. Die Wochenendausleihe erstreckt sich auf den ausleihbaren Be-