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Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Verwaltungs- und Benutzungsordnung der
Hochschulbibliothek
Vom 11. Mai 1994
in der Fassung vom 24.06.1999
Der Beirat der Hochschulbibliothek der Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes erläßt gemäß 8 6 Abs. 1 der Ordnung für die Hochschulbibliothek
der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
vom 10. November 1993 folgende Ordnung, die hiermit verkündet wird:
Verwaltungs- und Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek
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Aufgaben der Hochschulbibliothek
in der Ordnung für die Hochschulbibliothek der Hochschule für Technik und
Wirtschaft des Saarlandes vom 10. November 1993 (Dienstblatt S. 634)
sind die Aufgaben der Hochschulbibliothek festgelegt.
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Benutzungsberechtigung
(1) Ausleihberechtigt sind Mitglieder und Gasthörerinnen/Gasthörer der
Hochschulen des Saarlandes, studentische Mitglieder anderer Hochschulen
in der Bundesrepublik Deutschland mit Wohnsitz im Saarland sowie
andere Studierende, die bei Professorinnen/Professoren der Hochschule
für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Studien- oder Diplomarbeiten
durchführen.
(2) Die Leiterin/der Leiter der Bibliothek kann Mitglieder von technisch-wissenschaftlichen
Verbänden und Einrichtungen im Saarland mit Benutzungsberechtigten
nach Absatz 1 gleichstellen.
(3) Zur Benutzung als Präsenzbibliothek ist die Bibliothek während der Öffnungszeiten
für jedermann zugänglich.
(4) Zwischen der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes —
nachfolgend HTW genannt — und den Benutzerinnen/Benutzern wird ein
öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis begründet.