Full text : 1999 (0043)

— 460 —

Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Verwaltungs- und Benutzungsordnung der
Hochschulbibliothek

Vom 11. Mai 1994

in der Fassung vom 24.06.1999

Der Beirat der Hochschulbibliothek der Hochschule für Technik und Wirtschaft
 des Saarlandes erläßt gemäß 8 6 Abs. 1 der Ordnung für die Hochschulbibliothek
 der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
vom 10. November 1993 folgende Ordnung, die hiermit verkündet wird:

Verwaltungs- und Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek

51
Aufgaben der Hochschulbibliothek

in der Ordnung für die Hochschulbibliothek der Hochschule für Technik und
Wirtschaft des Saarlandes vom 10. November 1993 (Dienstblatt S. 634)
sind die Aufgaben der Hochschulbibliothek festgelegt.

82
Benutzungsberechtigung

(1) Ausleihberechtigt sind Mitglieder und Gasthörerinnen/Gasthörer der
Hochschulen des Saarlandes, studentische Mitglieder anderer Hochschulen
 in der Bundesrepublik Deutschland mit Wohnsitz im Saarland sowie
andere Studierende, die bei Professorinnen/Professoren der Hochschule
für Technik und Wirtschaft des Saarlandes Studien- oder Diplomarbeiten
durchführen.

(2) Die Leiterin/der Leiter der Bibliothek kann Mitglieder von technisch-wissenschaftlichen
 Verbänden und Einrichtungen im Saarland mit Benutzungsberechtigten
 nach Absatz 1 gleichstellen.

(3) Zur Benutzung als Präsenzbibliothek ist die Bibliothek während der Öffnungszeiten
 für jedermann zugänglich.

(4) Zwischen der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes —
nachfolgend HTW genannt — und den Benutzerinnen/Benutzern wird ein
öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis begründet.
            
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