Full text : 1999 (0043)

AB —

Leistungen Bewerber/innen, die nicht an diesen Institutionen studiert
haben, können nach Maßgabe der folgenden Absätze in die Studiengänge
des Fachbereichs Freie Kunst aufgenommen werden.

(3) Studenten/Studentinnen, die in das Grundstudium aufgenommen werden
 wollen, müssen die Eignungsprüfung des Fachbereichs Freie Kunst
bestehen.

(4) Studenten/Studentinnen, die in das Hauptstudium aufgenommen werden
 wollen, müssen ihre an anderen Kunsthochschulen oder vergleichbaren
 Hochschulen erbrachten künstlerischen Leistungen nachweisen
(Mappenvorlage) und zu einem Aufnahmegespräch vor der Prüfungskommission
 des Fachbereichs Freie Kunst erscheinen. Dies betrifft auch
Studenten/Studentinnen, die besondere Leistungen vorweisen können und
nicht an den oben bezeichneten Hochschulen (Absatz 2) studiert haben.

(5) Studenten/Studentinnen der HBKsaar, die länger als zwei Semester an
einer anderen Kunsthochschule studieren, müssen ihre andernorts erbrachten
 Studienleistungen ebenfalls der Prüfungskommission vorlegen.

Artikel 2

Die Prüfungsordnung des Fachbereichs Freie Kunst der Hochschule der
Bildenden Künste Saar (HBKsaar) wird wie folgt geändert:

2. Prüfungsordnung

1) 8 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung

Den Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung kann nur stellen, wer im
Studiengang Freie Kunst als Student/in immatrikuliert ist und mindestens
vier Semester an der HBKsaar studiert hat. Für Wechsler/innen von anderen
 Kunsthochschulen oder vergleichbaren Hochschulen gelten die
Bestimmungen des & 9 Abs. 2, 3 und 5 der Studienordnung der
Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBK-Saar) für den Fachbereich
Freie Kunst.

2) 8 16 Abs. 1 erhält folgende Fassung

(1) Zur Diplomprüfung kann nur zugelassen werden, wer

den Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung gestellt hat, im Studiengang
 Freie Kunst an der Hochschule der Bildenden Künste Saar als
Student/Studentin immatrikuliert ist und die letzten zwei Semester vor
            
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