432 --Ordnung
zur Änderung der Promotionsordnung der
Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes
Vom 8. Dezember 1999
Die Universität des Saarlandes hat aufgrund von 8 76 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in der Fassung
des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982), folgende
Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung der Medizinischen
Fakultät der Universität des Saarlandes vom 17. Juni 1998 (Dienstbl. 1999,
S. 2) erlassen, die hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Die Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät wird wie folgt geändert:
1. In 8 4 wird folgender Absatz 5 angefügt:
(5) Der Promotionsausschuss kann durch Beschluss das Promotionsverfahren
eröffnen. wenn die Bewerber/innen
1. für eine Promotion im Fach Medizin im Saarland die ärztliche Vorprüfung
nach der Approbationsordnung für Ärzte oder für eine Promotion
im Fach Zahnmedizin die zahnärztliche Vorprüfung nach der
Prüfungsordnung für Zahnärzte bestanden haben, oder
2. außerhalb des Saarlandes eine der in Nr. 1 genannten Prüfungen
oder eine von der zuständigen Gesundheitsbehörde als gleichwertig
anerkannte Prüfung beslanden haben und vom Promotionsausschuss
als Doktoranden/Doktorandinnen anerkannt worden sind.
2. 8 10 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 2 wird gestrichen.
b) Die Absätze 3 bis 6 werden die Absätze 2 bis 5.