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N 8 15
Öffentlichkeit der Prüfung
Wenn die Kandidatin/der Kandidat bei der Meldung zur Prüfung nicht
widerspricht; können Studierende des Fachbereichs „Komposition, Musiktheorie,
Dirigieren und Musikpädagogik” in der internen Zulassungsprüfung
anwesend sein.
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Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Dienstblatt der Hochschulen
des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken, den 18. Oktober 1999
Prof. Thomas Krämer
Rektor